Konformität unserer Produkte
Gemäß der geltenden Vorschriften der Bedarfsgegenständeverordnung § 2 Absatz 1, in Verbindung mit dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch § 2 Absatz 6 und des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, werden im Auftrag des jeweiligen Herstellers oder Importeurs in regelmäßigen Abständen Laborprüfung durch ein unabhängiges Institut durchgeführt.
Sonderregelung Kunststoff
Wenn ein Bestandteil des Produktes aus Kunststoff besteht, dann wird der Herstellernachweis über die Einhaltung der Vorschriften der Regulierung 2002/72/EC, 2008/39/EC oder (EG) Nr. 10/2011 bestätigt.
Sonderregelung Palmblattprodukte
Wir beauftragen in regelmäßigen Abständen anerkannte Prüflabore, die das Palmblattgeschirr in Hinblick auf die Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln und die Sicherheit im Gebrauch, untersuchen und bestätigen.
Die erste Prüfung findet schon im Ursprungsland statt und wird von unserem BSCI zertifizierten Partner in Auftrag gegeben. Die Tests entsprechen den internationalen Anforderungen gemäß EU 1935/2004 und der US Food and Drug Administration (FDA) und werden vom international anerkannten und akkreditierten SGS Prüflabor durchgeführt.
In Deutschland geben wir dann eine zweite Prüfung in Auftrag, die durch ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkanntes Prüflabor und Institut durchgeführt wird.
Diese Prüfungen reichen von der ausführlichen Analyse auf chemische oder bakterielle Substanzen gemäß den Anforderungen der europäischen und deutschen Verordnungen und Gesetze (z. B. die EU Richtlinien 1907/2006 REACH, 1935/2004 Lebensmittelkontakt, 2001/95 Allgemeine Produktsicherheit, 528/2012 Biozidverordnung und der Fertigverpackungsverordnung) bis hin zu unseren nationalen Verordnungen wie der Bedarfsgegenständeverordnung (z. B. hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeitsprüfung), dem Lebensmittel- und Futtergesetzbuch und den Empfehlungen der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR).
Wir stellen dir gerne unsere Konformitätserklärung und weiterführende Informationen zur Verfügung. Falls es Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung gibt, dann informieren wir darüber transparent und offen.